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  Planung von Versickerungsanlagen
  Planung von Versickerungsanlagen:
   
  (Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes LWG nach § 51a)
   
 
  • Erarbeitung von Entwässerungs- und Versickerungskonzeptionen unter Berücksichtigung der wirtschaftlich und technisch optimalen Lösungen
  • Beantragung und Einholung der wasserwirtschaftlichen Genehmigung
  • Planung und örtliche Bauüberwachung - bis Abnahme der Anlagen durch AG / genehmigende Stellen
   
   
   
 
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