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Planung von Versickerungsanlagen |
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Planung von Versickerungsanlagen: |
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(Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes LWG nach § 51a) |
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- Erarbeitung von Entwässerungs- und Versickerungskonzeptionen unter Berücksichtigung der wirtschaftlich und technisch optimalen Lösungen
- Beantragung und Einholung der wasserwirtschaftlichen Genehmigung
- Planung und örtliche Bauüberwachung - bis Abnahme der Anlagen durch AG / genehmigende Stellen
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